Schreiben an Amprion vom 30.07.19

Sehr verehrte Frau Bouillon, 

in Ihrem Schreiben vom 17. Juli 2019 berücksichtigen Sie  auch i.S. Idstein-Niedernhausen bedauerlicherweise einen Sachstand, der längst überholt ist. 

I.V.m. Absatz 2 Ihres vorgenannten Schreibens halte ich die Darstellung in der beigefügten Anlage für sachverhaltlich unzulässig. Sie ist mit folgenden Begründungen zurückzuweisen – u.a.:

1. In den eingereichten Variantenvorschlägen zu dem Ultranet Pilotprojekt Abschnitt D, Vorhaben 2, wurde die Erdverkabelung als eine der bevorzugten Alternative herausgestellt. Sofern Erdverkabelung – aus welchen Gründen auch immer –  ausgeschlossen werden muß, wurden von den betroffenen Kommunen und Landkreisen wie auch von den zahlreichen Bürgerinitiativen, vertreten im Aktionsbündnis Ultranet, Alternativ-Vorschläge erarbeitet, die in Ihren Anlagen keinerlei Berücksichtigung fanden. Auf fundierte Verschwenkungsvorschläge und mehrere Vorschläge zur Trassenbündelung an der Autobahn A3 wurde nicht eingegangen.  Auf eine Erdverkabelung kann hier oftmals verzichtet werden.

In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf verschiedene Gespräche zwischen der Stadt Idstein und den zuständigen Herren in Ihrem Hause. 

2. Wenn einige dieser Alternativ-Vorschäge angeblich nicht gesetzeskonform sein sollten, heißt das nicht, daß auch alle anderen Alternativ-Vorschläge eo ipso als nicht gesetzeskonform abqualifiziert (abgeschichtet) werden müssen. 

3. Auf Basis der als bekannt unterstellten Gesetzes- und Rechtslage (UVPG u.a.) wird die notwendige und hinreichende Prüfung der eingereichten Alternativvorschläge zu dem o.a. Pilot-Vorhaben in der Erwartung gefordert, daß eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden kann.   

Sehr viele Bürger engagieren sich mit erheblichem zeitlichen und auch finanziellen Aufwand in den Kommunen, in  div. Gremien und in den  Bürgerinitiativen für eine eine Ultranet-Lösung, die frei von Risiken für Mensch und Umwelt ist. Die Bürger verlangen, daß die Risiken für dieses Pilotprojekt, wie es der Gesetzgeber selbst bezeichnet, nicht nach wirtschaftlichen Kriterien bewertet werden sondern alleine nach dem primären Kriterium Schutzgut Mensch. Hierbei geht es nicht nur um Risiken, die bereits bekannt sind sondern gerade auch um solche Risiken, die noch nicht hinreichend erforscht wurden. Um Wiederholungen zu vermeiden, verweise ich auf die Publikationen der fachbezogenen wissenschaftlichen Institutionen.  

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, mir Ihre Stellungnahme zukommen zu lassen. Ebenso werde ich die Bundesnetzagentur über diesen Vorgang zu informieren. Leider kann ich nicht mehr davon ausgehen, daß es sich um ein Darstellungsversehen der Amprion GmbH handelt. Ich will nicht mehr ausschließen, daß juristische Überlegungen in Erwartung eines Rechtsstreits im Hintergrund stehen. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und

mit verbindlichen Grüßen

Hans-Ulrich Stork