23.10.20 Schreiben an die Idsteiner Zeitung

Sehr geehrter Herr Stavenow,

nachfolgend mein kurzer Bericht über die o.g. Veranstaltung. Gerne stehe ich für weitere Informationen zur Verfügung.Ferner erhalten sie die Entwürfe meiner trassenbezogenen Einwandschreiben an die BNA. Der Text ist m.E. zu juristisch, um allgemein verständlich zu sein. Ich stelle anheim, nur die jeweiligen Vorbemerkungen und die Zusammenfassungen zu lesen. Die Unterlagen der BNA umfassen über 1.000 (i.w. eintausend) Seiten. Wer als Nichtjurist das liest, wird entweder zum Einsiedler oder zum Autisten.

Zum Protest Camp am 21.10.20 vor der Bundesnetzagentur (BNA) in Bonn:

Auf der Wiese vor den Gebäuden der BNA  errichteten  Vertreter des Aktionsbündnis Ultranet von mehreren Bürgerinitiativen aus Gemeinden und Städten, die von den Höchststromtrassen ULTRANET betroffen sind, ein Zeltlager. 
Damit protestierten sie gegen die erheblichen gesundheitlichen Gefahren, die mit diesem bisher noch nicht erprobten ULTRANET-Pilotprojekt Höchstspannungs-Wechselstrom neben Gleichstrom auf einem Strommast verbunden sind. An der lebhaften Diskussion nahmen auch der Präsident der BNA, sein Stellvertreter sowie das MdB, Herr A. Müller, teil.   

Die bisherigen Bestandsstromtrassen sollen für das einmalige Pilotprojekt  genutzt werden. Diese führen teilweise über Siedlungsgebiete und Kindergärten und Schulen hinweg. Namhafte Institutionen haben auf die damit verbundenen erheblichen gesundheitlichen Gefahren hingewiesen. Alternativ-Lösungen im Rahmen einer dezentralen Energiewende wurden bisher von der BNA verworfen. Ebenso verworfen – im behördendeutsch: abgeschichtet – wurde auch die linksrheinische Alternativstromtrasse. Selbst nach eigenen Untersuchungen der BNA würde diese Trasse wesentlich weniger das „Schutzgut Mensch“ belasten als ULTRANET auf der Bestandstrasse. 

Das ist aber für die BNA nicht ausschlaggebend. Vorrangig ist das ökonomische Interesse und Kalkül der Netzbetreiber und  Kapitalgeber, die eine staatlich garantierte Investitionrendite von 6,9% bei einem marktüblichen Einlagenzinssatz von z.Zt. 0% erhalten. Zusätzlich sollen  Gewinne aus dem Stromhandel mit den Nachbarländern erzielt werden. . Diese sind gerade dabei, neue Atomkraftwerke zu bauen, siehe. Frankreich, Niederlande, Dänemark etc. Wird jetzt auch mit Atomstrom in Deutschland gehandelt,? so die Frage der Dikussionsteilnehmer an die BNA. Die Antworten waren unverbindlich und kamen aus dem Lee(h)rbuch für Phraseologie.

Die Diskussion belebte sich, als die BNA vortrug, sie sei nur eine Genehmigungsbehörde und keine Planungsbehörde. Der Vorwurf: die BNA nimmt ihre vom Gesetzgeber übertragenen raumplanerischen Verantwortung (u.a. §8 BABEG, §40 UVPG) nicht wahr. Frage: Wie kann die BNA verantwortungsvoll, unabhängig und sachneutral entscheiden, wenn sie nicht mit eigener raumplanerischen Sachkenntnis die Entscheidungsgrundlagen beurteilen kann. Antwort: Es werden Gutachter mit der Prüfung beauftragt. Vorwurf: Eben diese Gutachter arbeiten auch für die RWE-Tochter Amprion als Netzbetreiber. Diese interessiert die Investitionsrendite aber  nicht das „Schutzgut Mensch“

Die hessische Landesregierung hat diesen Konflikt erkannt und die BNA gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.

Weiterer Diskussionspunkt :

Die von der BNA für den „Bürgerdialog“ zur Verfügung gestellten Planungs-Unterlagen sind mit jeweils über 1.000 Seiten derart komplex, daß sie wegen ihres Umfanges und des Fachtextes von kaum einem Bürger in seiner Freizeit gelesen und verstanden werden kann. Zudem sind die Unterlagen widersprüchlich, da teilweise auf Anhänge verwiesen werden, die mit dem jeweiligen Sachverhalt nichts zu tun haben. Antworten auf eingereichte Einwendungen gibt es i.d.R. nicht oder nur so allgemein, daß der Wetterbericht über Bujumburra genauer ist.

Kurzum:      

Wie wird der Bürger auf demokratischem Wege mundtot gemacht? 

a) Indem  ihm Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die er fachsprachlich und/oder wegen der Widersprüchlichkeiten nicht versteht, (§8NABEG) und infolge des bürokratischen Seiten-Umfangs nicht mehr lesen kann. 

b) indem Alternativvorschläge zur Trassenführung, die von Arbeitsgruppen in den Bürgerinitiativen sehr engagiert und zeitaufwändig erarbeitet wurden, durch die BNA und den Netzbetreiber gar nicht zur Kenntnis genommen werden. Somit wurden diese z.B. in der Nachbeteiligungsaktion der BNA für die „Trassenkorridoranpas-sungen/Alternativvorschläge..“ vom August 2020 auch nicht berücksichtigt. So u.a. im Fall Urbar, Hürth, Idstein, Niedernhausen, Hofheim-Wildsachsen.
Massive Abwägungsfehler. Es wird abgeschichtet was dem Netzbetreiber michts nutzt. Ökonomischer Eigennutz vor Schutzgut Mensch (UVPG) 

Wir alle müssen uns die Frage stellen, ob die Überbürokratisierung unserer Volkswirtschaft nicht der Demokratie deutlich mehr schadet als nutzt. 


Hans-Ulrich Stork