Ultranet-Mahnwache am 26. Januar. 2024

  • Wir wollen mit einer Mahnwache an den Masten im Bereich des Wendehammers am Ende der Straße „Im Füllenschlag“ mit Feuerschale, Bratwurst und Glühwein auf die Probleme der Ultranet-Anlieger in den Wohngebieten aufmerksam machen und über neueste Entwicklungen informieren.
  • Wir protestieren gegen das „Abbügeln“ der vorgeschlagenen Strom-Trassen-Verschwenkungen durch die vom Bundeswirtschaftsminister beherrschte Bundesnetzagentur!
  • Wann und wo:    Freitag, 26. Januar. 2024 18:00-20:00 Uhr,  Treffpunkt: Am Ende der Straße“ Im Füllenschlag“   

Warum protestieren wir?

Der Planungsprozess für die Ultranet-Leitung dauert nun fast zehn Jahre und es erfolgte eine umfängliche Beteiligung des Rheingau-Taunus-Kreises sowie der Städte und Gemeinden im Idsteiner Land. Diese und auch die Bürgerinitiativen reichten einvernehmlich Vorschläge zur Verlagerung der vorhandenen Hochspannungstrasse ein, um die Menschen in den angrenzenden oder teilweise überspannten Wohngebieten vor den negativen Auswirkungen der neuen Ultranet-Leitung zu schützen:

  • Erhöhung hausnaher Strommasten um 5-10 Meter und dickere Leiterseile
  • Elektrostatische Felder mit Bindung von Staub und starke Magnetfelder durch die Teilumstellung auf 760.000 Volt Gleichstrom
  • Erhebliche Geräuschentwicklungen insbesondere bei trockenem Wetter
  • Künftige Wertminderungen der angrenzenden Immobilien

Neue gesetzliche Regelungen wurden nachträglich auf die weit fortgeschrittene Ultranet-Planung angewandt indem der Planungsbereich für Alternativtrassen im laufenden Verfahren von +/- 500 Metern auf +/- 200 Meter reduziert wurde. Damit hebelte die Bundesnetzagentur jegliche Verbesserungsvorschläge der Kommunen und Bürgerinitiativen aus und bewirkte dass, es in der derzeit laufenden Planfeststellung keinerlei Verbesserungen und Maßnahmen zum Schutz der Anwohner berücksichtigt werden.

Ultranet ja, aber nicht über unsere Köpfe!

  • Die normalen Lärmschutzbestimmungen wurden ausgehebelt, indem erstmals eine eigens neu geschaffene Ausnahmeregelung für höhere Lärmgrenzwerte zur Wohnbebauung zum Nachteil der Anlieger angewandt wird! Die erlaubten Grenzwerte entsprechen nun dem eines Gewerbegebietes.
  • Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein hat im Januar 2023 auf unsere Initiative hin den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dazu aufgefordert, dass die ihm unterstehende Bundesnetzagentur die kleinräumigen Trassen-Verlagerungsvorschläge berücksichtigt.
  • Dies würde nicht zu Zeitverzögerungen beim Trassenbau führen.
  • Im Gegenteil: wenn nicht auf die vorgeschlagenen kleinräumigen Verlagerungen der Ultranet-Trasse eingegangen wird, werden Städte, Gemeinden und besonders betroffene Anlieger klagen.
  • Derzeit sind mehrere komplett neue HGÜ-Stromtrassen in Deutschland geplant, die aber im Gegensatz zur hiesigen Ultranetleitung in der Nähe von Wohnsiedlungen erdverkabelt werden oder 400 Meter Mindestabstand einhalten.
  • Wir finden es sehr fraglich, bei der Energiewende in Deutschland mit unterschiedlichen Maßstäben für den Schutz der Menschen vor negativen Auswirkungen der HGÜ-Leitungen zu planen!

Was sind die neuesten Entwicklungen?

  • Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wurde die Berücksichtigung von kleinräumigen Verschwenkungen aufgenommen
  • Die Stadt Idstein arbeitet neue Vorschläge für Alternativ-Trassen, die im Bereich des reduzierten Korridors von +/- 200m liegen, aus.
  • Die Klagevorbereitungen des Kreises, der Gemeinden und der BI Umweltschutz Niedernhausen/Eppstein e. V. laufen.

Wir alle brauchen und wollen die Energiewende, aber sie muss natur- und menschenverträglich gestaltet werden! 

  • Die normalen Lärmschutzbestimmungen wurden ausgehebelt, indem erstmals eine eigens neu geschaffene Ausnahmeregelung für höhere Lärmgrenzwerte zur Wohnbebauung zum Nachteil der Anlieger angewandt wird! Die erlaubten Grenzwerte entsprechen nun dem eines Gewerbegebietes.
  • Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein hat im Januar 2023 auf unsere Initiative hin den Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck dazu aufgefordert, dass die ihm unterstehende Bundesnetzagentur die kleinräumigen Trassen-Verlagerungsvorschläge berücksichtigt.
  • Dies würde nicht zu Zeitverzögerungen beim Trassenbau führen.
  • Im Gegenteil: wenn nicht auf die vorgeschlagenen kleinräumigen Verlagerungen der Ultranet-Trasse eingegangen wird, werden Städte, Gemeinden und besonders betroffene Anlieger klagen.
  • Derzeit sind mehrere komplett neue HGÜ-Stromtrassen in Deutschland geplant, die aber im Gegensatz zur hiesigen Ultranetleitung in der Nähe von Wohnsiedlungen erdverkabelt werden oder 400 Meter Mindestabstand einhalten.
  • Wir finden es sehr fraglich, bei der Energiewende in Deutschland mit unterschiedlichen Maßstäben für den Schutz der Menschen vor negativen Auswirkungen der HGÜ-Leitungen zu planen!

Was sind die neuesten Entwicklungen?

  • Im Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung wurde die Berücksichtigung von kleinräumigen Verschwenkungen aufgenommen
  • Die Stadt Idstein arbeitet neue Vorschläge für Alternativ-Trassen, die im Bereich des reduzierten Korridors von +/- 200m liegen, aus.
  • Die Klagevorbereitungen des Kreises, der Gemeinden und der BI Umweltschutz Niedernhausen/Eppstein e. V. laufen.

Wir alle brauchen und wollen die Energiewende, aber sie muss natur- und menschenverträglich gestaltet werden! 

 Neue Stromleitungen für und mit den Menschen!